von Prof.in Dr.in Christiane Rohlederkatho Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Unter diesem Titel fand am 13.11. der sechste Themenabend der Reihe „Exklusion und Inklusion – früher und heute“ des Instituts für Teilhabeforschung an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) am Standort Münster statt. Über 100 Teilnehmende folgten der Einladung, sich über internationale und regionale Möglichkeiten des Zugangs von Menschen mit einer Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu informieren und auszutauschen. Die Veranstaltung wurde von Prof. Dr. Heinrich Greving moderiert.
Franz Wolfmayr vom Zentrum für Sozialwirtschaft in Graz gab einführend einen Einblick in Ansätze, die andere europäische Länder, die Niederlande, Schweden, Spanien und Italien, verfolgen, um das Ziel der Inklusion von Menschen mit einer Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren. Dabei erweisen sich Modelle, in denen die Verantwortung für die Inklusion in der Hand der Kommunen und Gemeinden liegt und vor Ort sozialwirtschaftliche Unternehmen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, als besonders erfolgreich. Diese Unternehmen haben oft die Form einer Genossenschaft, sind demokratisch organisiert und die Gewinne verbleiben zum großen Teil auch im Unternehmen. In Spanien ist z.B. so gelungen, über 2.200 inklusive Betriebe zu gründen, die teils Marktführer in bestimmten Bereichen, wie z.B. der Reinigung von Flugzeugen, geworden sind. Die öffentliche Hand kann sozialwirtschaftliche Unternehmen auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen, z.B. durch Lohnkostenzuschüsse, aber auch, wie in Italien, durch Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist aus Sicht von Wolfmayr das „training on the job“, d.h. die Beschäftigten werden im Unternehmen für die konkret zu bewältigenden Aufgaben so lange qualifiziert und begleitet, wie sie es brauchen.
Für Deutschland und Österreich kommt Wolfmayr zu dem Ergebnis, dass insofern von anderen europäischen Staaten gelernt werden könnte, als auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung sich zu vollwertigen Sozialunternehmen entwickeln könnten. Dafür brauche es aber eine bundesweite Strategie, Experimentierfreude und Zeit.
Im Anschluss an den Vortrag stellten vier regionale Projekte sowie das Inklusionsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe ihre Ansätze und Erfahrungen vor. Einig waren sich die Beteiligten, dass es eine gute Passung zwischen Arbeitsplatz und Beschäftigten geben muss und Inklusion scheitere, wenn sich die Beschäftigen einseitig an Vorgaben von Unternehmen anpassen müssten.
Der Geschäftsführer des Architekturbüros DBCO Münster, Christian Oberteicher, berichtete, wie sich sein Betrieb über den Aufbau von Kontakten zu verschiedenen Institutionen, wie Werkstätten, aber insbesondere auch SelMA, peu à peu erfolgreich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geöffnet hat. Ein Problem bestehe aber darin, dass man als Unternehmen lange Zeit brauche, bis man weiß, wer von den vielen möglichen Ansprechpartnern im Bereich beruflicher Inklusion für welche Entscheidung und Unterstützung zuständig sei. Für Unternehmen seien verlässliche und unbürokratische Strukturen sehr wichtig, um Einstellungsbarrieren abzubauen. In einem Videobeitrag stellten zwei Beschäftigte ihren Weg aus einer WfbM in die DBCO dar und welche Faktoren dazu beitragen, dass sie im Betrieb ihr berufliches Potential verwirklichen können.
Der Geschäftsführer SelMA Bildung & Perspektiven, Stefan Herrmann, erläuterte, wie der Bildungsträger Menschen gezielt in der beruflichen Orientierung und bei der Arbeitssuche begleitet und so die Zusammenarbeit mit DBCO zustande gekommen sei.
Stephan Steingröver, Leiter Bildung und Teilhabe des Vereins Lernen fördern, Kreisverband Steinfurt, der 1982 aus einer Elterninitiative entstanden ist, versteht sich als Arbeitsmarktdienstleister, der u.a. ein Inklusionsunternehmen in Emsdetten sowie einen Berufsbildungsbereich hat und als anderer Leistungsanbieter im Arbeitsbereich anerkannt ist. Alle 2 Jahren zeichnet der Verein 100 Betriebe im Kreis Steinfurt aus, die Menschen mit Behinderung beschäftigen und begleiten. Ein Problem ihrer Arbeit bestehe allerdings darin, dass innovative Maßnahmen oft nur als Projekte bewilligt würden und am Ende des Förderzeitraums keine Verstetigung erfolge. Notwendig sei jedoch eine dauerhafte Förderung erfolgreich erprobter Strukturen.
Jörg Barlsen, der Geschäftsführer der gemeinnützigen FSP (Für Soziale Teilhabe und Gesundheit) GmbH, die psychisch erkrankte Menschen in Münster unterstützt, stellt ein Modellprojekt vor, das seitens der Dtsch. Rentenversicherung gefördert wird. Ziel ist, medizinische und berufliche Rehabilitation für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besser miteinander zu verzahnen. Ein Kernproblem bei der beruflichen Rehabilitation sind die plötzlichen Leistungseinbrüche, die Menschen mit psychischen Erkrankungen erleben können. Um hier stabilisierend zu wirken, treffen sich die Rehabilitand_innen in der Phase der betrieblichen Orientierung und Inklusion regelmäßig ein mal die Woche zu einem Reflexionstag. Dies trage aus Sicht der Leistungsberechtigten wesentlich dazu bei, die Maßnahme nicht abzubrechen. Allerdings dauere es seiner Erfahrung nach häufig zu lange, bis notwendige Maßnahmen für Klient_innen bewilligt würden.
Der Abteilungsleiter des LWL Inklusionsamts Münster, Michael Wedershoven stellt die Palette der Maßnahmen dar, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zur Umsetzung des Schwerbehindertenrechts und der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bereithält. Ein erster Baustein sei das schulische Programm KAoA-Star – kein Anschluss ohne Anschluss, in dem Jugendliche mit Beeinträchtigung Möglichkeiten einer beruflichen Orientierung erhalte sowie Praktika auf der ersten Arbeitsmarkt absolvieren können, allerdings sei die berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung in NRW noch unterentwickelt. Über 100.000 Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung seien allerdings am 1. Arbeitsmarkt tätig und mit den Instrumenten der Integrationsfachdienste, der unterstützten Beschäftigung, der Arbeitsassistenz, des Budgets für Arbeit und eben auch der Werkstätten für Menschen mit Behinderung werde versucht, allen, die arbeiten wollen, eine Perspektive zu bieten. Auf das Problem von Unternehmen, nicht zu wissen, wer der geeignete Ansprechpartner bei Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sei, habe man mit der Einrichtung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte reagiert. Diese seien aber noch nicht bekannt genug. Zudem hoffe er, dass auf der Landesebene in den nächsten Jahren Impulse gesetzt werden, die eine bessere Steuerung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit einer Behinderung erlauben.
Insgesamt waren sich die Beteiligten einig, dass ein Abbau von bürokratischen Hürden hilfreich wäre, aber im versäulten Sozialsystem Deutschlands nicht einfach sei. In der nachfolgenden offenen Diskussion betonten Vertreter_innen der Werkstatträte, wie bedeutsam für Beschäftigte der Werkstattbesuch sein kann, insbesondere, wenn man negative Erfahrungen am 1. Arbeitsmarkt machen musste. Allerdings könnten die Ressourcen der Werkstätten besser genutzt werden, z.B. im Hinblick auf den Qualifikationserwerb für den ersten Arbeitsmarkt. Eingehend diskutiert wurde, dass der Titel der Veranstaltung nicht impliziert, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung vollständig aufgelöst werden sollen, aber dass es auch mit Blick auf das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung mehr Anstrengungen bedarf, gerade auch jungen Menschen berufliche Perspektiven über die WfbM hinaus zu schaffen.

