Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge mit Teilnehmenden der Fort- und Weiterbildungsangebote des Lernen fördern e. V. – Kreisverband Steinfurt (nachfolgend Träger).
Fort- und Weiterbildungen sind berufliche Qualifizierungen in Präsenz und im digitalen Unterrichtsformat.
Teilnehmende sind natürliche Personen, die als Vertragspartner an einer Fort- und Weiterbildung teilnehmen.
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung erfolgt seitens des Trägers schriftlich. Sie wird erst mit der wirksamen Bestätigung verbindlich.
Der Vertrag kommt zustande mit Lernen fördern e. V. – Kreisverband Steinfurt, Breite Straße 10, 49477 Ibbenbüren.
Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Träger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Lehrgang bzw. Bildungsangebot.
Die vertraglich vereinbarte Leistung wird in maßnahme- und projektspezifischen Verträgen und Vereinbarungen genauer beschrieben.
Die Kosten für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und enthalten ggf. Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Unterrichtsmaterialien sowie Eintrittspreise (z.B.: bei Exkursionen).
Teilnehmende sind vertraglich dazu verpflichtet, Folgendes zu beachten:
Im Falle einer Präsenz- oder Online-Buchung haben Teilnehmende das Recht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines wirksamen Rücktritts entsteht keine Kostenpflicht des Teilnehmenden, soweit die gebuchte Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde.
Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind nach Absprache mit den Kostenträgern und dem Träger jederzeit möglich.
Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
Fort- und Weiterbildungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Fort- und Weiterbildung ohne Einwilligung des Trägers, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwen-det werden. Dies gilt auch nach Beendigung einer Maßnahme. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Fort- und Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Fort- und Weiterbildung zu beachten.
Personenbezogene Daten des Teilnehmenden werden beim Träger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Trägers.
Der Lernen fördern e. V. – Kreisverband Steinfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet er nach den gesetzli-chen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsver-letzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Lernen fördern e. V. – Kreisverband Steinfurt haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmenden.
Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der Teilnehmende selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.
Der Lernen fördern e. V. – Kreisverband Steinfurt hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksa-men Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Ibbenbüren.
Für alle Lieferungen von Lernen fördern e. V. – Kreuzverband Steinfurt (nachfolgend Träger) an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Lernen fördern e. V. – Kreisverband Steinfurt, Breite Straße 10, 49477 Ibbenbüren.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestel-lung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen.
Wenn Sie Verbraucher/ -in sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck ab-gibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Machen Sie als Verbraucher/ -in von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die zum Verzehr vorgesehen sind.
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Die Zahlung erfolgt elektronisch (EC) oder in bar.
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Ibbenbüren.