Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

 

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