Die Teilnahme an dieser Belehrung ist für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder ausgeben, gesetzlich vorgeschrieben. Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Eine gültige Erstbelehrung muss vorliegen!
Kristina Technau
26.05.2026 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Lernen fördern Steinfurt, Grüner Weg 16
20 Personen
Ziel ist es, die Gesundheit der von uns betreuten Menschen zu schützen und die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
In dieser Schulung werden Sie über die gesetzlichen Pflichten, gesundheitlichen Risiken und die notwendigen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln informiert.