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Folgebelehrung nach IfSG

Die Teilnahme an dieser Belehrung ist für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder ausgeben, gesetzlich vorgeschrieben. Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Eine gültige Erstbelehrung muss vorliegen!

Referent/-in:

Kristina Technau

Termin(e):

26.05.2026 14:30 Uhr - 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Lernen fördern Steinfurt, Grüner Weg 16

Teilnehmerzahl:

20 Personen

Ziel des Seminars:

Ziel ist es, die Gesundheit der von uns betreuten Menschen zu schützen und die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

Inhalt des Seminars: 

In dieser Schulung werden Sie über die gesetzlichen Pflichten, gesundheitlichen Risiken und die notwendigen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln informiert.