Notfallbetreuung?

Weitere Informationen für Eltern

OGS

Die Landesregierung hat am Freitag, den 13. März beschlossen, um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, dass Schulkinder und Kita-kinder sowie Kinder in der Kindertagespflege ab Montag, den 16. März zu Hause bleiben müssen. Dieses gilt auch für die Angebote der offenen Ganztagsschulen.
In besonderen Fällen
wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in ihrer Betreuungseinrichtung vorgehalten. Dieses gilt für die Kinder der folgenden Personengruppen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

Die fünf Jugendämter im Kreis Steinfurt haben folgendes Umsetzungskonzept erarbeitet:

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter
www.kreis-steinfurt.de/jugendamt und den Internetseiten der Stadtjugendämter zum Download zur Verfügung.

Die Anträge sind per Mail an folgende Adressen zu senden:
- Stadt Emsdetten: notbetreuung(at)emsdetten.de
- Stadt Greven: notbetreuung(at)stadt-greven.de
- Stadt Ibbenbüren: notbetreuung(at)ibbenbueren.de
- Stadt Rheine: notbetreuung(at)rheine.de
- Eltern aller anderen Städte/Gemeinden: notbetreuung(at)kreis-steinfurt.de

Die Notfallbetreuungsangebote in unseren Kindertageseinrichtungen haben wir entsprechend dieser Regelung so geplant, dass max. fünf Kinder pro Gruppe betreut werden können, um eine möglichst große Trennung der Kinder zu gewährleisten. Als Betreuungspersonal haben wir eine päd. Fachkraft pro Gruppe und 1-2 weitere Fachkräfte (abhängig vom Betreuungsumfang) zur Abdeckung evtl. Pausenzeiten und administrativer Tätigkeiten vorgesehen.