Eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben gesetzlich einen Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse.
Die Anerkennungsberatungsstelle richtet sich an die Betreffenden mit der Zielsetzung, sie bei der Anerkennung ihrer ausländischen beruflichen Qualifikationen zu unterstützen und im Verfahrensprozess zu begleiten.
Wichtige Voraussetzung ist ein AVGS*-Gutschein der Agentur für Arbeit oder des jobcenters.
*Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Friedrich-Ebert-Str. 3
48268 Greven
Breite Straße 4-6
49477 Ibbenbüren
Bahnhofstr. 108
49525 Lengerich
Fon: 05481 84707-13
E-Mail: brinkmann(at)lernenfoerdern.de
Elbersstraße 2-4
48282 Emsdetten
Hemelter Straße 6
48429 Rheine
Grüner Weg 16
48565 Steinfurt
Fon: 0173 9063272
E-Mail: susanne.beckmann(at)lernenfoerdern.de
Menschen mit Einwanderungsgeschichte…
Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die im Ausland berufliche Qualifikationen (Bildungs- und Berufsabschlüsse) erworben haben und das Ziel verfolgen die Gleichwertigkeit dieser in Deutschland anerkennen zu lassen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Die Beratung erfolgt individuell sowie unabhängig von dem Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit der Ratsuchenden.
Vor dem Anerkennungsverfahren:
Während des Anerkennungsverfahren:
Pro Person sind bis zu 15 Beratungstermine mit einer Dauer von je 1,5 Stunden möglich.
Wenn Sie mehr über unser Angebot wissen möchten, sprechen Sie mit Ihrer Vermittlerin/ Ihrem Vermittler oder wenden Sie sich an die oben angegebenen Ansprechpartnerinnen.