Anerkennungsberatung

Individualberatung zu ausländischen Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen
 

Eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben gesetzlich einen Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse.

Die Anerkennungsberatungsstelle richtet sich an die Betreffenden mit der Zielsetzung, sie bei der Anerkennung ihrer ausländischen beruflichen Qualifikationen zu unterstützen und im Verfahrensprozess zu begleiten. 
Wichtige Voraussetzung ist ein AVGS*-Gutschein der Agentur für Arbeit oder des jobcenters. 
*Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Ansprechpartnerinnen:

Tamara Brinkmann
 

Friedrich-Ebert-Str. 3
48268 Greven

Breite Straße 4-6
49477 Ibbenbüren

Bahnhofstr. 108
49525 Lengerich

Fon: 05481 84707-13 
E-Mail: brinkmann(at)lernenfoerdern.de

Susanne Beckmann
 

Elbersstraße 2-4
48282 Emsdetten 

Hemelter Straße 6
48429 Rheine 

Grüner Weg 16
48565 Steinfurt

Fon: 0173 9063272
E-Mail: susanne.beckmann(at)lernenfoerdern.de


Zielsetzung

Menschen mit Einwanderungsgeschichte…

  • … zu den Möglichkeiten der Anerkennung ihrer ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüsse zu beraten.
  • … über das deutsche Qualifikation- und Bildungssystem sowie über die Verfahrenswege, Regelungen und Anforderungen der Anerkennung aufzuklären.
  • ...durch das Anerkennungsverfahren zu begleiten und ihre beruflichen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.
 
Wer kann teilnehmen?

Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die im Ausland berufliche Qualifikationen (Bildungs- und Berufsabschlüsse) erworben haben und das Ziel verfolgen die Gleichwertigkeit dieser in Deutschland anerkennen zu lassen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Die Beratung erfolgt individuell sowie unabhängig von dem Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit der Ratsuchenden.

Ablauf

Vor dem Anerkennungsverfahren:

  • Ermitteln der Zielsetzung der ratsuchenden Person
  • Abgleichen der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Referenzbildungsabschluss/Referenzberuf
  • Prüfen, ob ein Anerkennungsverfahren möglich/notwendig ist

Während des  Anerkennungsverfahren:

  • Informieren zum Ablauf, den Kosten, den erforderlichen Dokumenten und der Anerkennungsdauer
  • Unterstützung bei der Beantragung und weiteren Begleitung des Anerkennungsverfahrens
  • Erläutern des Bescheides

Teilnahmedauer

Pro Person sind bis zu 15 Beratungstermine mit einer Dauer von je 1,5 Stunden möglich. 

Inhalte
  • Begleiten im Anerkennungsverfahren
  • Hilfen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente
  • Unterstützen bei der Beantragung
  • Besprechen des Anerkennungsbescheides
  • Finden einer passenden (Nach-) Qualifizierung

Information 

Wenn Sie mehr über unser Angebot wissen möchten, sprechen Sie mit Ihrer Vermittlerin/ Ihrem Vermittler oder wenden Sie sich an die oben angegebenen Ansprechpartnerinnen.